In focus: Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt Änderungen am Tierarzneimittelgesetzt ein, die derzeit geplant sind und ab 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Bitte lesen Sie diese Seite um zu erfahren, was die Änderungen sind und was Animana geplant hat, um diese Änderungen zu unterstützen

Zuletzt aktualisiert am 12. Dezember 2022

Information über die für Januar 2023 geplante Aktualisierung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)

Wir wurden darüber informiert, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Änderungen am Tierarzneimittelgesetz vornimmt, die voraussichtlich zum 01. Januar 2023 in Kraft treten werden. Nach unseren Informationen gelten diese Änderungen derzeit nur für die Aufzeichnung der Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen geben, damit Sie auf die Änderungen vorbereitet sind.

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.

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Änderungen werden:

    • Produkte – es werden neue Anforderungen für die Aufzeichnung von Produktmerkmalen, z. B. Registrierungsnummer, Herkunftsland und Wirkstoff, eingeführt
    • Dosierung – es werden neue Anforderungen für die Aufzeichnung der Dosierung eingeführt, z. B. Form der Dosierung , Anzahl und Verwendung
    • Datenbank – die Regierung arbeitet noch an einer Datenbank zur zentralen Erfassung der Registrierung. Derzeit ist die staatliche Datenbank noch nicht verfügbar.

Häufig gestellte Fragen

Wir empfehlen Ihnen, die nachstehenden Informationen zu diesen Änderungen zu lesen.

Hintergrundinformationen- Wo finde ich information zu den geplanten Veränderungen der deutschen Regierung?
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist die lokale Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung.

EU-Verordnungen:

  • Verordnung (EU) 2019/6 (Artikel 57)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 (detaillierte Informationen zur Datenerhebung)
  • Verordnung (EU) 2022/209 (Datenformate)

Die EU-Verordnungen führen im Januar 2022 eine verstärkte und verpflichtende Berichterstattung auf EU-Ebene über die Verwendung von Anitmikroben bei Tieren ein. Sie wird über mehrere Jahre hinweg in Kraft treten, damit sich die EU-Länder darauf vorbereiten und die Vorschriften einhalten können.

Die deutsche Verordnung reagierte auf diese Änderungen, indem sie bis Januar 2023 vorschreibt, dass das Praxisverwaltungssystem einer Tierklinik die in der Verordnung (EU) 2022/209 (Datenformate) definierten Pflichtfelder erfassen muss.
Weitere Informationen finden Sie hier

Wie verknüpfe ich ein Herkunftsland mit meinem Produkt?
Sie können den Ländercode für das Herkunftsland in das Registrierungsfeld auf der Registerkarte „Produktinfo“ eingeben, die Sie beim Produkt finden.
Wie kann ich angeben, ob das Produkt für die Verwendung gemäß Artikel 116 der Verordnung (EU) 2019/6 zugelassen ist?
Sie können dies erreichen, indem Sie beim Hinzufügen des Produkts die Registerkarte „Wartezeit“ korrekt ausfüllen.
Wie erfasst man den UPD-Package Identifier (Barcode) eines Produkts?
Sie können den UPD-Package Identifier (Barcode) auf der Registerkarte Bestellinformationen in den Produkteinstellungen hinzufügen. Dieser Artikel enthält weitere Informationen dazu.
Wie kann ich die Registrierungsnummer eines Tierarzneimittels erfassen?
Sie können dies auf der Registerkarte „Produktinfo“ in den Produkteinstellungen durchführen.
Wie definiert man die Produkteinheit, die Verpackungseinheit und die Verwaltungsform?
Sie erfassen diese Daten in den Produkteinstellungen. Dieser Artikel enthält weitere Informationen dazu.
Wie kann man den Wirkstoff, Name des Derivats oder der Verbindung des antimikrobiellen Wirkstoffs, ATCvet-code und die chemische Zusammensetzung von Produkten erfassen?
Wir empfehlen Sie, diese Informationen in den Produktnamen aufzunehmen.
Ich kann beim Hinzufügen des Produkts keine Wartezeit eingeben. Wie mache ich das?
Wenn die Registerkarte Wartezeit beim Hinzufügen des Produkts fehlt, ist Ihr Patient wahrscheinlich nicht als Herde eingerichtet. Sie können dieses Problem lösen, indem Sie über die Schaltfläche „Neue Herde“ eine neue Herde für diesen Kunden erstellen.
Wie erstelle ich einen Bericht, um meine Daten an die Regierung zu übermitteln?
Soweit uns bekannt ist, besteht derzeit keine Verpflichtung zur Übermittlung der Daten an die Regierung, da die vorgesehene Datenbank noch nicht fertig ist. Es ist jedoch obligatorisch, die erforderlichen Informationen in Animana zu erfassen. Sobald die Anforderungen an die Datenbank bekannt gegeben werden, wird Animana diese Informationen prüfen und analysieren, was getan werden muss, um die Daten an die Kontrollbehörde zu übermitteln.

Hilfe bei Tierarzneimittelgesetzt

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Es tut uns leid, dass Sie die gesuchte Antwort nicht finden konnten. Wir empfehlen Ihnen, sich an unser Kundendienstteam zu wenden.

Aktualisiert am 20 Juni 2023
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