Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt Änderungen am Tierarzneimittelgesetzt ein, die derzeit geplant sind und ab 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Bitte lesen Sie diese Seite um zu erfahren, was die Änderungen sind und was Animana geplant hat, um diese Änderungen zu unterstützen
Zuletzt aktualisiert am 12. Dezember 2022
Information über die für Januar 2023 geplante Aktualisierung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)
Wir wurden darüber informiert, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Änderungen am Tierarzneimittelgesetz vornimmt, die voraussichtlich zum 01. Januar 2023 in Kraft treten werden. Nach unseren Informationen gelten diese Änderungen derzeit nur für die Aufzeichnung der Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen geben, damit Sie auf die Änderungen vorbereitet sind.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Änderungen werden:
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- Produkte – es werden neue Anforderungen für die Aufzeichnung von Produktmerkmalen, z. B. Registrierungsnummer, Herkunftsland und Wirkstoff, eingeführt
- Dosierung – es werden neue Anforderungen für die Aufzeichnung der Dosierung eingeführt, z. B. Form der Dosierung , Anzahl und Verwendung
- Datenbank – die Regierung arbeitet noch an einer Datenbank zur zentralen Erfassung der Registrierung. Derzeit ist die staatliche Datenbank noch nicht verfügbar.
Häufig gestellte Fragen
Wir empfehlen Ihnen, die nachstehenden Informationen zu diesen Änderungen zu lesen.
Hilfe bei Tierarzneimittelgesetzt
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