Laut DSGV hat jede betroffene Person das Recht auf Löschung ihrer Daten. Dies bedeutet, dass die vom Kunden aufgenommenen Daten auf Anfrage gelöscht werden können. In diesem Artikel soll behandelt werden, was genau anonymisiert werden muss und wie sich dies in Animana umsetzen lässt.
Bevor Sie beginnen
Beachten Sie, dass es sich bei diesem Beispiel nur um eine Demonstration für die Löschung von Daten handelt. Ob Daten tatsächlich gelöscht werden können oder müssen, sollten Sie mit einem Rechtsberater klären.
Wenn der Kunde das Recht auf Vergessenwerden hat, müssen Sie Ihrerseits sicherstellen, dass die wahre Identität aus anonymisierten Daten nicht hergeleitet werden kann. Dies bedeutet, dass persönliche Informationen, beispielsweise Name und Straßenname, vollständig gelöscht werden müssen. Die nachfolgenden Anweisungen sind lediglich ein Beispiel dafür, wie Informationen aus einer Kundendatei gelöscht werden können. Das gleiche Prinzip lässt sich auch auf eine Patientenakte anwenden.
Schrittweise Anweisungen
- Klären Sie zunächst, welche Felder anonymisiert werden müssen. In diesem Beispiel hat sich der Animana-Anwender entschlossen, Informationen aus den Kundendaten zu löschen. Sobald Sie den Kunden in Animana gefunden haben, klicken Sie auf die Registerkarte Kundendaten:
- In diesem Beispiel muss Animana die Daten unter der Registerkarte „Kundendaten – Info“ (Client Data – Info) löschen, die folgendermaßen aussehen:
Denken Sie daran: Informationen, die zur wahren Identität des Kunden führen können, müssen aus der Seite gelöscht werden.
- Da eine Kundendatei nur mit dem obligatorischen Nachnamen oder Firmenname existieren kann, muss eines dieser Felder nachfolgend durch das Wort „Anonymisiert“ ersetzt werden:
- Jetzt müssen der Vorname und die E-Mail-Adresse entfernt werden:
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Klicken Sie am Ende der Seite auf Speichern.
Dies ist ein Beispiel dafür, wie Informationen aus einer Kundendatei gelöscht werden können.